WahlplakateWährend eines bestimmten Zeitraumes vor einer Wahl haben die Wahlplakate der Parteien Vorrang vor den Plakaten der Wirtschaftswerbung. Auf Wahlplakaten ist gesetzlich ein Impressum vorgeschrieben, das Angaben zum Verfasser und zur Druckerei enthalten muss.
WahrnehmungsforschungDie Wahrnehmungsforschung erforscht die Wahrnehmungsprozesse und die Abhängigkeit der Wahrnehmung von bestimmten Faktoren.
WartehalleWartehallen für Verkehrsmittel (Haltestellen) sind Standort für City-Light-Poster und z. T. auch Großflächen. Wartehallen gehören in den Bereich des Stadtmobiliars, bei dem Plakatwerbeträger mit Zusatznutzen für die städtische Bevölkerung verknüpft werden.
WasserfestigkeitBeim Nassklebeverfahren dürfen nur Papiersorten eingesetzt werden, die wasserbeständig und -fest sind, da die Plakate vor der eigentlichen Klebung in Wasser eingeweicht werden müssen.
WerbedruckDer Werbedruck ist ein quantitatives Ausmaß der Konfrontation der Zielgruppe mit Werbeträgern und Werbemitteln. Eine wichtige Kennziffer für den Werbedruck ist der Gross Rating Point (kurz: GRP).
WerbemittelAls Werbemittel wird in der Außenwerbung das Material bezeichnet, auf dem die Werbebotschaft platziert wird (z. B. Plakate, Folien, Schilder, etc.). Die Werbemittel werden auf den Werbeträgern angebracht.
WerbemittelkontaktDer Werbemittelkontakt erfolgt, wenn eine Person einen Werbeträger sichtbar passiert. Der Werbemittelkontakt ist erinnerungswürdig, wenn sich eine Person an ein Plakatmotiv erinnern kann.
WerbeträgerWerbeträger sind in der Außenwerbung bauliche Vorrichtungen, die zum Anbringen der Werbemittel (z. B. Plakate, Folien und Beschriftungen) vorgesehen sind. In der Plakatwerbung können dies beispielsweise Großflächen, Ganzstellen und City-Light-Poster sein. Wenn Plakatwerbeträger mit Zusatznutzen für die Bevölkerung verknüpft werden, spricht man von Stadtmobiliar (Wartehallen, Stadtinformationsanlagen etc.).
Wildanschlag / WildplakatierungAls Wildanschlag (auch Wildplakatierung genannt) werden Plakatierungen bezeichnet, die ohne Genehmigung an z. B. Zäunen, leer stehenden Häusern, Bäumen, Masten etc. angebracht werden. Wildplakatierung ist nicht erlaubt!